COVID-19: Berücksichtigung der neuen Schutzmaßnahmen
Die Bundesregierung hatte am 2. November zunächst bis Ende November zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschlossen und sie gelten weiterhin. Diese Maßnahmen treffen auch unseren Sportverein und wir werden sie befolgen. Konkret heißt das, dass unser Sportbetrieb bis auf weiteres komplett eingestellt ist. Das Sportgelände darf nicht mehr genutzt werden. Trainings, Kurse, Spiele und…
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